Solltest Du sogenannte photosensitive (lichtempfindliche) Medikamente einnehmen, können wir die Behandlung nicht anwenden. Dazu gehören z.B. Antibiotika, Chemotherapeutika, Antirheumatika, Krebsmittel, aber auch Kortison und Johanniskraut. Wenn Dein Arzt nach Rücksprache das Absetzen des jeweiligen Präparates befürwortet, können wir 1 Woche nach Absetzen die SHR-Behandlung durchführen.
Körperstellen, die mit Tätowierungen verziert sind (dazu gehören auch temporäre Tätowierungen, Permanent MakeUp und Henna-Tattoos) sind von der Behandlung ausgeschlossen.
Ebenso werden Areale, die von infektiösen Krankheiten (Herpes, Pilz etc.) befallen sind, ausgespart.
Ein weiteres Ausschlusskriterium für eine SHR-Behandlung ist eine Schwangerschaft.